die Würde, die Lebensqualität und die Autonomie der älteren Menschen wahren;
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das Ansehen dieser Bevölkerungsgruppe in der Öffentlichkeit verbessern;
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die Mitsprache der älteren Generationen in der Gesellschaft und die Solidarität zwischen den Generationen fördern;
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die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Interessen der älteren Menschen wahren;
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die Weiterentwicklung eines generationen- und gesellschaftsverträglichen sozialen Sicherungsnetzes für die gesamte Bevölkerung fördern;
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die älteren Generationen in jenen Organisationen vertreten, die aktiv in alterspolitischen Bereichen tätig sind.
Um diese Ziele zu erreichen
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pflegt der SSR Kontakte zu den zuständigen Bundesstellen, um bei der Vorbereitung von gesellschafts-, sozial- und alterspolitisch bedeutsamen Gesetzesvorlagen durch die Bundesverwaltung mitwirken zu können;
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beteiligt sich der SSR an Vernehmlassungsverfahren, die diese Thematik betreffen;
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berät der SSR den Bundesrat in Altersfragen und nimmt Aufgaben wahr, die ihm vom vom Bundesrat, dem Parlament oder von den Departementen übertragen werden;
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erarbeitet der SSR eigene Projekte und Empfehlungen zuhanden der eidgenössischen Behörden;
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organisiert der SSR Veranstaltungen zur Bekanntmachung seiner Ziele und zur Förderung seiner Tätigkeiten;
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arbeitet der SSR mit anderen, ähnliche Ziele anstrebenden Organisationen zusammen.